Bestattung

Ist Ihr Kind sehr früh verstorben und wog weniger als 500 Gramm, kann auf Ihren Wunsch hin eine Bestattung erfolgen. Für alle Kinder mit einem höheren Geburtsgewicht besteht in Bayern und Baden-Württemberg eine Bestattungspflicht.

Als Eltern haben Sie das Recht, die Bestattung in Ihrem Sinne mit vorzubereiten und zu gestalten. Wenn Sie im vertrauten Umfeld Abschied nehmen möchten, dürfen Sie Ihr Baby bis zu 36 Stunden zuhause aufbahren. Die Überführung vom Krankenhaus nach Hause muss durch einen Bestatter erfolgen.

Es gibt auch die Möglichkeit einer gemeinsamen, anonymen Bestattung durch Ihre Geburtsklinik für alle fehl- und totgeborenen Kinder. Die Termine für die Bestattungsfeiern erfahren Sie über Ihre Entbindungsklinik. Grabfelder und Gedenkstätten für fehl- und totgeborene Kinder gibt es auf dem Hauptfriedhof Ulm und den Friedhöfen in Neu-Ulm, Illertissen und Ehingen. Sie haben die Möglichkeit, selbst zu wählen, welche Form für Sie die richtige ist.