
Ihre Rechte und Möglichkeiten
Hebammenhilfe
Schwangere Frauen können sich jederzeit an eine Hebamme wenden. Aber Hebammen begleiten Frauen nicht nur während der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett. Sie sind auch nach einer Fehlgeburt für sie da.
Die Kosten übernehmen die Krankenkassen. Falls Sie Ihr Baby in der späten Schwangerschaft oder in der Zeit um die Geburt herum verloren haben, kann Ihre Hebamme Sie ganzheitlich betreuen.
Geburtsbescheinigung
Auf Wunsch bekommen Eltern vom Standesamt auch eine Geburtsbescheinigung für Kinder unter 500 Gramm ausgestellt.
Für manche Eltern ist es wichtig, die Existenz ihres Kindes offiziell mit einem Eintrag ins Geburtsregister bestätigt zu bekommen.
Mutterschutz
Beim Thema Mutterschutz unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Fehlgeburt und Totgeburt. Bei einer Totgeburt wiegt das Kind mindestens 500 Gramm und ist im Mutterleib oder während der Geburt verstorben.
Sie haben in dieser Situation ein Anrecht auf 14 Wochen Mutterschutz. Sie können ab der dritten Woche wieder Ihrer Arbeit nachgehen, wenn Sie das ausdrücklich wünschen und aus ärztlicher Sicht nichts dagegen spricht.
Bei einer Fehlgeburt gilt ab 1. Juni 2025 der gestaffelte Mutterschutz:
- ab der 13. SSW: 2 Wochen Mutterschutz
- ab der 17. SSW: 6 Wochen Mutterschutz
- ab der 20. SSW: 8 Wochen Mutterschutz
Sie können selbstbestimmt entscheiden, ob Sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen oder nicht.
Rückbildung
Nach einer Geburt steht Ihnen ein Rückbildungskurs zu. In Ulm gibt es das Angebot eines »Rückbildungskurs für Sternenmütter«.
Bestattung
Ist Ihr Kind sehr früh verstorben und wog weniger als 500 Gramm, kann auf Ihren Wunsch hin eine Bestattung erfolgen. Für alle Kinder mit einem höheren Geburtsgewicht besteht in Bayern und Baden-Württemberg eine Bestattungspflicht.
Als Eltern haben Sie das Recht, die Bestattung in Ihrem Sinne mit vorzubereiten und zu gestalten. Wenn Sie im vertrauten Umfeld Abschied nehmen möchten, dürfen Sie Ihr Baby bis zu 36 Stunden zuhause aufbahren. Die Überführung vom Krankenhaus nach Hause muss durch einen Bestatter erfolgen.
Es gibt auch die Möglichkeit einer gemeinsamen, anonymen Bestattung durch Ihre Geburtsklinik für alle fehl- und totgeborenen Kinder. Die Termine für die Bestattungsfeiern erfahren Sie über Ihre Entbindungsklinik. Grabfelder und Gedenkstätten für fehl- und totgeborene Kinder gibt es auf dem Hauptfriedhof Ulm und den Friedhöfen in Neu-Ulm, Illertissen und Ehingen. Sie haben die Möglichkeit, selbst zu wählen, welche Form für Sie die richtige ist.