Rückbildung und Trauerbegleitung für Sternenmütter

Tun Sie Ihrem Körper und Ihrer Seele etwas Gutes

In einem geschützten Rahmen bieten wir in einer kleinen Gruppe mit anderen Sternenmamas eine ganzheitliche Rückbildung.
Fragen Sie nach den nächsten Terminen…

Selbsthilfe

Hier finden Sie die Möglichkeit zum Austausch mit ähnlich Betroffenen:

Selbsthilfegruppe »Sternenkinder Ulm«
www.sternenkinder-ulm.de

Weitere Informationen und Angebote für trauernde Familien
erhalten Sie über das »Selbsthilfebüro KORN e. V.«

Selbsthilfebüro KORN e. V.
Albert-Einstein-Allee 23, Ulm
Tel 0731 / 88 03 44 10
www.selbsthilfebuero-korn.de

Internetseiten, Links

Sternenkinder Ulm
Sein Kind zu verlieren, durch eine Fehl- oder Totgeburt, durch einen Abbruch der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt, ist schrecklich. Meist fühlt man sich sehr allein und einsam, begleitet von Sätzen wie „ihr seid noch jung, könnt weitere Kinder bekommen“, „du musst nach vorne blicken“, „reiß dich zusammen“ – Sätze, die die Hilflosigkeit unseres Umfeldes widerspiegeln, aber wenig hilfreich sind.

www.sternenkinder-ulm.de

Schmetterlingskinder
Eine besondere Seite von Monika Liebner für Eltern, die durch eine Fehlgeburt, Totgeburt, medizinisch indizierten Abbruch, eine Frühgeburt, durch Krankheit, oder während oder kurz nach der Geburt oder durch den plötzlichen Säuglingstod ihr Kind verloren haben.

www.schmetterlingskinder.de

Initiative REGENBOGEN »Glücklose Schwangerschaft« e.V.
Für Eltern, die ihr Kind vor, während oder kurz nach der Geburt verloren haben, für betroffene Familien, Freunde und Helfende

www.initiative-regenbogen.de

Bücher und Ratgeber

Ein Literatur-Verzeichnis und Empfehlungen zu Büchern und Webseiten finden Sie hier…

Weitere Beratungsstellen

Ein weiteres Unterstützungsangebot für Kinder und Eltern zur Bewältigung von schwierigen Situationen finden Sie bei den Psychologischen Beratungsstellen, bei niedergelassenen Psychotherapeuten und beim Verein »Hospiz Ulm e. V.«.

Hospiz Ulm e. V. 
Lichtensteinstraße 14/2, Ulm
Tel 0731 / 509733-0
www.hospiz-ulm.de

Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen

Wir bieten Trauerbegleitung für Mütter und Väter an, die ihr Kind in der Schwangerschaft oder nach der Geburt verloren haben. Das Angebot gilt unabhängig von Nationalität und Religion, es ist vertraulich und kostenfrei.

  • Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung Ulm, 
  • Katholische Schwangerschaftsberatung der Caritas Ulm-Alb-Donau,
  • Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen SkF Neu-Ulm,
  • Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen DONUM VITAE,
  • Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Landratsamt Neu-Ulm

Weitere Informationen…

Sternenkinder-Fotografen

Sternenkinder-Fotografen machen auf Wunsch der Eltern kostenlos Erinnerunsgfotos von Ihrem Baby. Auch wenn Sie sich das im Moment nicht vorstellen können, kann es hilfreich sein, ein Bild zu haben, wenn später im Trauerprozess der Wunsch danach aufkommt.

www.dein-sternenkind.eu

Bestattung

Ist Ihr Kind sehr früh verstorben und wog weniger als 500 Gramm, kann auf Ihren Wunsch hin eine Bestattung erfolgen. Für alle Kinder mit einem höheren Geburtsgewicht besteht in Bayern und Baden-Württemberg eine Bestattungspflicht.

Als Eltern haben Sie das Recht, die Bestattung in Ihrem Sinne mit vorzubereiten und zu gestalten. Wenn Sie im vertrauten Umfeld Abschied nehmen möchten, dürfen Sie Ihr Baby bis zu 36 Stunden zuhause aufbahren. Die Überführung vom Krankenhaus nach Hause muss durch einen Bestatter erfolgen.

Es gibt auch die Möglichkeit einer gemeinsamen, anonymen Bestattung durch Ihre Geburtsklinik für alle fehl- und totgeborenen Kinder. Die Termine für die Bestattungsfeiern erfahren Sie über Ihre Entbindungsklinik. Grabfelder und Gedenkstätten für fehl- und totgeborene Kinder gibt es auf dem Hauptfriedhof Ulm und den Friedhöfen in Neu-Ulm, Illertissen und Ehingen. Sie haben die Möglichkeit, selbst zu wählen, welche Form für Sie die richtige ist.

Mutterschutz

Beim Thema Mutterschutz unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Fehlgeburt und Totgeburt. Bei einer Totgeburt wiegt das Kind mindestens 500 Gramm und ist im Mutterleib oder während der Geburt verstorben. Sie haben in dieser Situation ein Anrecht auf Mutterschutz. Sie können ab der dritten Woche wieder Ihrer Arbeit nachgehen, wenn Sie das ausdrücklich wünschen und aus ärztlicher Sicht nichts dagegen spricht.

Bei einer Fehlgeburt bekommt die Frau weder Mutterschutz noch Mutterschaftsgeld. Dennoch sollten Sie sich die notwendige Zeit nehmen, um das für viele Frauen schwierige Geschehen in Ruhe und mit der Unterstützung durch Familie, Freunde und ggf. darauf spezialisierte Angebote aufarbeiten zu können.

Geburtsbescheinigung

Auf Wunsch bekommen Eltern vom Standesamt auch eine Geburtsbescheinigung für Kinder unter 500 Gramm ausgestellt. Für manche Eltern ist es wichtig, die Existenz ihres Kindes offiziell mit einem Eintrag ins Geburtsregister bestätigt zu bekommen.